Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
30.08.2021
Eröffnungen
23.08.2021
Eröffnungen
14.01.2021
Sicherungsmaßnahmen
14.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
19.08.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
28.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
21.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.08.2012 bis zum 31.12.2012
28.08.2012
Neueintragungen